Seite 9 von 9

Re: CITES-Artenschutz

Verfasst: Dienstag 17. Januar 2017, 17:32
von bluesation
Ich zitiere mal die Antwort der für mich zuständige Behörde, nur um ein Mosaiksteichnchen beizufügen. Mache sich jeder selber sein Reim. Mein Reim: Kein Ein weiß wirklich ein Bescheid. :smoke01:

"Eine Vorerwerbsbescheinigung ist in der Tat nicht vorgesehen, gleichwohl stellen, wie ich erfahren habe, einige Behörden solche Bescheinigungen aus.

Betroffen von den neuen Regelungen zu geschützten Holzarten bei Musikinstrumenten ist der Groß- und Einzelhandel mit Musikinstrumenten, nicht Privatleute die Instrumente besitzen. Der Groß- und Einzelhandel ist zur Buchführung verpflichtet. Er erhält aber ebenfalls keine Vorerwerbsbescheinigung."

Re: CITES-Artenschutz

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 16:53
von setneck
Habe diese Woche vom Umweltamt der Städteregion Aachen eine Bestätigung zur "Registrierung von Vorerwerbsbeständen" bekommen.
Jetzt kann ich all meine Gitarren (oh, ich habe eine ohne Palisander - no Fender! :o ) als "legalen Altbestand" betrachten. 8-)
Man weist mich darauf hin, dass
a) zur Registrierung keine Pflicht gesetzliche Pflicht besteht ('tschuldigung :oops: )
und
b) beim Verkauf in ein Drittland eine Bescheinigung zur Vorlage beim BA f. Naturschutz beantragt werden muss, um eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten.

Re: CITES-Artenschutz

Verfasst: Sonntag 12. Februar 2017, 16:58
von Manuel
Bei mir geht es auch voran. Ich habe letzte Woche einen Schrieb bekommen, dass von meinen Instrumenten ohne Seriennummer
noch Fotos benötigt werden. Das war kein Problem, da ich eh Fotos von allen Instrumenten habe.
Ich harre jetzt der Dinge, die da kommen mögen. Bin gespannt ...

Re: CITES-Artenschutz

Verfasst: Donnerstag 16. Februar 2017, 07:47
von setneck
setneck hat geschrieben:Habe diese Woche vom Umweltamt der Städteregion Aachen eine Bestätigung zur "Registrierung von Vorerwerbsbeständen" bekommen.
Jetzt kann ich all meine Gitarren (oh, ich habe eine ohne Palisander - no Fender! :o ) als "legalen Altbestand" betrachten. 8-)
Man weist mich darauf hin, dass
a) zur Registrierung keine Pflicht gesetzliche Pflicht besteht ('tschuldigung :oops: )
und
b) beim Verkauf in ein Drittland eine Bescheinigung zur Vorlage beim BA f. Naturschutz beantragt werden muss, um eine Ausfuhrgenehmigung zu erhalten.
Gestern kam wieder ein Schreiben vom Umweltamt.
Das letzte Schreiben enthielt einen Fehler - ich soll es zurücksenden, worauf ich eine korrigierte Fassung erhalte :o .
Es bleibt spannend(?). :kopf_kratz01:

Re: CITES-Artenschutz

Verfasst: Dienstag 28. Februar 2017, 19:44
von bluesation
Tja, wie ich oben schrob, gibt es keine Bescheinigung für mich von meiner Behörde. Dafür habe ich aber eine Bescheinigung darüber bekommen, dass ich einen Antrag auf eine Bescheinigung gestellt hatte. :rofl:

Re: CITES-Artenschutz

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 06:44
von setneck
bluesation hat geschrieben:Tja, wie ich oben schrob, gibt es keine Bescheinigung für mich von meiner Behörde. Dafür habe ich aber eine Bescheinigung darüber bekommen, dass ich einen Antrag auf eine Bescheinigung gestellt hatte. :rofl:
Damit sollte es Dir ja leicht fallen, eine Bescheinigung zu beantragen (zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt...)! :thumbsup03:
Ich habe (nach der Rücksendung des vorherigen) ein neues Schreiben (eine Bescheinigung! :banana01: ) vom Umweltamt bekommen. Ein Vergleich mit dem Scan des alten zeigt: die Herrschaften hatten mein Antragsdatum ein Jahr (Dez. 2017) vorverlegt... :lol:

Re: CITES-Artenschutz

Verfasst: Mittwoch 1. März 2017, 06:51
von Batz Benzer
setneck hat geschrieben:Damit sollte es Dir ja leicht fallen, eine Bescheinigung zu beantragen (zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftexemplars, dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt...)! :thumbsup03:
:rofl: :thumbsup03:

Re: CITES-Artenschutz

Verfasst: Freitag 3. März 2017, 13:22
von guitman
Ich habe von der zuständigen Behörde ein Bestätigungsschreiben über den Eingang meiner Liste erhalten mit dem Hinweis, dass die Gitarren nun entsprechend registriert seien, ABER eine Registrierung für späteren Verkauf nicht notwendig sei, wenn durch Seriennummer, Modellnummer etc. ein Vorerwerb (sprich Verarbeitung des Holzes) vor dem 1.1.2017 nachgewiesen werden kann. Das ist bei 100 % meiner Gitarren der Fall :roll:.